- Inicio
- EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Was Hospitality-Einkaufsteams Vor Der Frist 2026 Wissen Müssen
Entegra Procurement Services
Kaffee beim Frühstück, Kakao für Desserts, Rindfleisch auf der Speisekarte oder Möbel für Hotelzimmer: Viele Produkte, die im Gastgewerbe täglich beschafft werden, stehen zumindest potenziell in Verbindung mit Rohstoffen, die unter die neue EU-Entwaldungsverordnung fallen.
Mit der EU Deforestation Regulation (EUDR) will die Europäische Union sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte, die in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen.
Nach mehreren Verschiebungen wird die Verordnung für die meisten mittleren und großen Unternehmen ab dem 30. Dezember 2026 anwendbar. Für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine spätere Frist bis zum 30. Juni 2027.
Für Einkaufsteams in Hotels, Restaurants, Cateringunternehmen und anderen Hospitality-Betrieben bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass sie für jedes eingekaufte Produkt selbst umfangreiche Herkunftsnachweise oder Geodaten erfassen müssen.
Entscheidend sind vielmehr drei Fragen:
Fällt das konkrete Produkt überhaupt unter die EUDR?
Welche Position nimmt das eigene Unternehmen in der Lieferkette ein?
Welche Informationen und Nachweise müssen Lieferanten künftig bereitstellen?
Gerade deshalb sollte die Vorbereitung auf die EUDR nicht ausschließlich als Compliance-Thema betrachtet werden. Für Hospitality-Unternehmen geht es auch darum, mögliche Auswirkungen auf Lieferanten, Produktverfügbarkeit, Einkaufsprozesse und Beschaffungsrisiken frühzeitig zu verstehen.
Die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Produkte, kurz EUDR, soll verhindern, dass der Konsum innerhalb der Europäischen Union zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung beiträgt.
Betroffen sind sieben Rohstoffgruppen:
Rinder
Kakao
Kaffee
Ölpalme
Kautschuk
Soja
Holz
Neben den Rohstoffen selbst fallen bestimmte daraus hergestellte Erzeugnisse unter die Verordnung.
Die EUDR verlangt grundsätzlich, dass erfasste Produkte nur dann auf den EU-Markt gebracht beziehungsweise exportiert werden dürfen, wenn sie unter anderem entwaldungsfrei sind und entsprechend den relevanten gesetzlichen Vorschriften des Erzeugerlandes produziert wurden.
Als entwaldungsfrei gelten die betreffenden Rohstoffe grundsätzlich nur dann, wenn sie auf Flächen produziert wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden. Bei Holz gelten zusätzlich Anforderungen im Hinblick auf Waldschädigung.
Die EUDR ist bereits seit dem 29. Juni 2023 in Kraft. Die wesentlichen Verpflichtungen wurden jedoch mehrfach zeitlich verschoben.
Nach dem aktuellen Stand gelten die zentralen Vorschriften:
ab 30. Dezember 2026:
für die meisten mittleren und großen Unternehmen sowie für bestimmte Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die bisherige EU-Holzhandelsverordnung fielen.
ab 30. Juni 2027:
für die meisten anderen Kleinst- und Kleinunternehmen.
Damit bleibt Hospitality-Unternehmen nur noch begrenzte Zeit, ihre relevanten Produktgruppen und Lieferketten zu prüfen.
Auf den ersten Blick richtet sich die Verordnung vor allem an Produzenten, Importeure und Unternehmen, die Rohstoffe erstmals auf dem europäischen Markt bereitstellen.
Die Auswirkungen können jedoch deutlich weiter in die Lieferkette reichen.
Hotels und Restaurants kaufen täglich Produkte aus Kategorien ein, die potenziell EUDR-relevant sein können.
Dazu gehören beispielsweise:
Kaffee
Kakao und bestimmte Schokoladenprodukte
bestimmte Rindfleischprodukte
ausgewählte Produkte auf Basis von Palmöl oder Soja
Holz und bestimmte Holzprodukte
Möbel und Einrichtungsgegenstände
weitere in Anhang I der Verordnung aufgeführte Erzeugnisse
Gerade bei größeren Hotelgruppen, Restaurantketten oder Cateringunternehmen können sich daraus relevante Einkaufsvolumen ergeben.
Für Einkaufsteams wird es deshalb zunehmend wichtig, neben Preis, Qualität und Lieferfähigkeit auch die regulatorischen Anforderungen an Produkte und Lieferketten zu kennen.
Nicht jedes Produkt mit Kaffee, Kakao oder Palmöl fällt automatisch unter die EUDR
Ein besonders wichtiger Punkt für die Beschaffung ist die Abgrenzung des Produktumfangs. Die EUDR gilt nicht pauschal für jedes Produkt, das einen der sieben genannten Rohstoffe enthält.
Entscheidend ist, ob das konkrete Erzeugnis in Anhang I der EUDR anhand seiner jeweiligen Zolltarif- beziehungsweise HS- oder CN-Klassifizierung erfasst wird.
Ein Einkaufsteam sollte deshalb nicht nur fragen:
„Enthält dieses Produkt Kaffee, Kakao oder Palmöl?“
Sondern vielmehr:
„Fällt die konkrete Produktkategorie beziehungsweise Zolltarifnummer unter den aktuellen Anhang I der EUDR?“
Das ist insbesondere deshalb relevant, weil der Produktumfang weiterentwickelt wird.
Die Europäische Kommission hat im Juli 2026 Änderungen am Produktumfang beschlossen beziehungsweise auf den Weg gebracht. Unter anderem wurden bestimmte Produkte aus dem Anwendungsbereich herausgenommen und weitere Produkte ergänzt. Für neu hinzugefügte Produktgruppen ist teilweise eine Anwendung erst ab dem 30. Dezember 2027 vorgesehen.
Für Einkaufsteams bedeutet das: Eine einmalige Produktprüfung reicht langfristig nicht aus. Der aktuelle regulatorische Umfang sollte regelmäßig überprüft werden.
Entegra unterstützt Hospitality-Unternehmen bereits bei zahlreichen Beschaffungskategorien – von Lebensmitteln, Getränken, Verbrauchsmaterialien bis hin zu Möbeln, Ausstattung und Geräten.
Um sich Beratung einzuholen kontaktieren Sie uns
Nicht jede Einkaufsposition eines Hotels oder Restaurants benötigt die gleiche Aufmerksamkeit. Einige Kategorien liegen aufgrund der erfassten Rohstoffe jedoch besonders nahe.
Kaffee gehört zu den sieben Kernrohstoffen der EUDR.
Gerade für Hotels, Cafés, Restaurants, Cateringunternehmen und Konferenzbetriebe kann Kaffee ein bedeutendes Einkaufsvolumen darstellen.
Für Einkaufsteams ist daher unter anderem relevant:
Von welchem Lieferanten wird Kaffee bezogen?
Woher stammen die verwendeten Rohstoffe?
Ist der Lieferant auf die EUDR vorbereitet?
Welche Informationen kann er zu den betroffenen Produkten bereitstellen?
Dabei sollte immer geprüft werden, welche konkrete Produktform nach dem aktuellen Anhang der Verordnung erfasst wird.
Auch Kakao ist Bestandteil der EUDR.
Für Hospitality-Unternehmen kann dies beispielsweise Desserts, Schokolade, Backwaren oder andere Produkte betreffen.
Gerade in komplexen Lieferketten wird dabei deutlich, weshalb die EUDR nicht nur ein Thema für die Landwirtschaft ist: Zwischen Kakaoplantage und Hotelküche können Produzenten, Verarbeiter, Hersteller, Importeure, Großhändler und Distributoren liegen.
Die Verordnung soll die notwendige Rückverfolgbarkeit innerhalb dieser Lieferketten sicherstellen.
Auch Rinder gehören zu den erfassten Rohstoffen.
Bei relevanten Rinderprodukten gelten besondere Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit. Für Marktteilnehmer können dabei Informationen zu den Betrieben erforderlich sein, in denen die Tiere gehalten wurden.
Für Restaurants, Hotels und Cateringunternehmen mit einem hohen Fleischvolumen kann es deshalb sinnvoll sein, frühzeitig mit Lieferanten über deren EUDR-Vorbereitungen zu sprechen.
Die EUDR ist nicht ausschließlich ein Food-&-Beverage-Thema.
Auch bestimmte Holzprodukte fallen unter die Verordnung.
Für Hotels ist das beispielsweise im Zusammenhang mit Renovierungen, Neueinrichtungen oder FF&E-Beschaffung relevant.
Betroffen sein können – abhängig von der konkreten Klassifizierung – bestimmte Holzprodukte und Möbel.
Gerade größere Renovierungs- oder Neubauprojekte haben häufig längere Beschaffungszyklen. Einkaufsteams sollten EUDR-relevante Anforderungen daher bereits bei Ausschreibungen und Lieferantengesprächen berücksichtigen und nicht erst kurz vor der Lieferung.
Für Unternehmen, die nach der Verordnung als Marktteilnehmer gelten und relevante Produkte erstmals auf den EU-Markt bringen oder exportieren, ist eine umfassende Sorgfaltsprüfung vorgesehen.
Dazu gehört unter anderem die Sammlung bestimmter Produkt- und Lieferketteninformationen.
Je nach Produkt können dazu gehören:
Produktbeschreibung und Produktkategorie
Menge
Erzeugerland
gegebenenfalls Region des Erzeugerlandes
Lieferanteninformationen
Produktionszeitraum
Geolokalisierung der Produktionsflächen
Nachweise zur Entwaldungsfreiheit
Nachweise zur Einhaltung der relevanten gesetzlichen Vorschriften des Erzeugerlandes
Die Geolokalisierung ist dabei ein zentraler Bestandteil des Systems. Marktteilnehmer müssen für relevante Rohstoffe grundsätzlich nachvollziehen können, auf welchen Flächen sie erzeugt wurden.
Anschließend erfolgt – soweit erforderlich – eine Risikobewertung und gegebenenfalls eine Risikominderung.
Erst wenn kein oder lediglich ein vernachlässigbares Risiko festgestellt wurde, kann ein entsprechendes Produkt nach den Vorgaben der EUDR auf den Markt gebracht werden.
Muss jedes Hotel oder Restaurant selbst eine EUDR-Sorgfaltserklärung abgeben?
Nein.
Das ist für Hospitality-Unternehmen eine der wichtigsten Abgrenzungen.
Die konkreten Pflichten hängen davon ab, welche Rolle ein Unternehmen bei einem bestimmten Produkt innerhalb der Lieferkette besitzt.
Marktteilnehmern
nachgelagerten Marktteilnehmern
Händlern
Ein Unternehmen kann je nach Produkt sogar unterschiedliche Rollen einnehmen.
Ein Restaurant, das ein bereits in der EU vermarktetes Produkt lediglich von einem Großhändler einkauft und für seinen Betrieb verwendet, befindet sich beispielsweise in einer anderen Situation als ein Unternehmen, das Kaffee direkt aus einem Drittstaat importiert und erstmals auf dem europäischen Markt bereitstellt.
Deshalb sollten Hospitality-Unternehmen nicht pauschal davon ausgehen, entweder vollständig betroffen oder vollständig ausgenommen zu sein.
Welche Rolle haben wir bei welchem konkreten Produkt?
Was hat sich bei den Pflichten entlang der Lieferkette geändert?
Die EUDR wurde Ende 2025 nicht nur zeitlich verschoben, sondern auch inhaltlich vereinfacht.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Verteilung der Pflichten innerhalb der Lieferkette.
Die umfassende Sorgfaltspflicht und die Einreichung der Sorgfaltserklärung konzentrieren sich stärker auf den Marktteilnehmer, der das relevante Produkt erstmals auf dem EU-Markt bereitstellt beziehungsweise exportiert.
Nachgelagerte Unternehmen müssen deshalb nicht automatisch für jedes Produkt eine komplett neue Sorgfaltserklärung erstellen.
Sie besitzen jedoch weiterhin Informations- und Aufbewahrungspflichten. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen beispielsweise Informationen zum Lieferanten sowie vorhandene Referenznummern einer Sorgfaltserklärung beziehungsweise Identifikationsnummern aufbewahrt werden. Die entsprechenden Informationen sind grundsätzlich mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Damit bleibt die Lieferkettentransparenz auch für Unternehmen relevant, die nicht selbst die ursprüngliche Sorgfaltsprüfung durchführen.
Die verbleibende Zeit bis zum 30. Dezember 2026 sollte nicht erst kurz vor Inkrafttreten der praktischen Pflichten genutzt werden.
Eine schrittweise Vorbereitung kann deutlich effizienter sein.
Im ersten Schritt sollten Einkaufsteams prüfen, in welchen Bereichen überhaupt EUDR-relevante Rohstoffe auftreten.
Eine erste Übersicht könnte beispielsweise folgende Kategorien umfassen:
Kaffee
Kakao
Rindfleisch
Holz und Möbel
relevante Palmölprodukte
relevante Sojaprodukte
relevante Kautschukprodukte
Anschließend sollte auf Produktebene geprüft werden, welche Artikel tatsächlich unter Anhang I der EUDR fallen.
Nicht jede Position muss mit derselben Priorität analysiert werden.
Eine sinnvolle Reihenfolge kann sich aus dem tatsächlichen Einkaufsvolumen ergeben.
Ein Hotel, das jährlich erhebliche Mengen Kaffee einkauft, sollte diese Lieferkette möglicherweise früher untersuchen als eine Produktgruppe, die nur in geringen Mengen beschafft wird.
Daten und digitale Tools (https://entegraps.de/loesungen/daten-und-digitale-tools#) können Einkaufsteams dabei unterstützen, Ausgaben nach Kategorien, Lieferanten und Produkten transparenter zu betrachten.
Damit lässt sich leichter erkennen, wo regulatorische Veränderungen den größten betrieblichen Einfluss haben könnten.
Einkaufsteams müssen nicht darauf warten, bis die EUDR vollständig anwendbar ist.
Bereits heute können Lieferanten gefragt werden:
Welche unserer Produkte fallen unter die EUDR?
Welche Rolle übernimmt Ihr Unternehmen innerhalb der Lieferkette?
Wie stellen Sie die Einhaltung der EUDR sicher?
Welche Informationen werden Sie uns künftig zur Verfügung stellen?
Wie werden Referenznummern oder andere relevante Daten kommuniziert?
Sind Änderungen bei Produkten, Bezugsquellen oder Lieferzeiten zu erwarten?
Gerade bei strategisch wichtigen Produkten kann diese Kommunikation helfen, mögliche Schwachstellen frühzeitig zu erkennen.
Regulatorische Änderungen können auch Auswirkungen auf Beschaffungsmärkte haben.
Wenn Lieferanten bestimmte Nachweise nicht rechtzeitig bereitstellen können, Rohstoffquellen verändern oder einzelne Produkte aus ihrem Sortiment nehmen, kann dies Auswirkungen auf Verfügbarkeit und Preise haben.
Hospitality-Unternehmen sollten deshalb wissen:
Bei welchen Produkten gibt es nur einen relevanten Lieferanten?
Welche Artikel sind für den operativen Betrieb unverzichtbar?
Wo bestehen alternative Bezugsquellen?
Welche Produkte besitzen lange Lieferzeiten?
Welche Kategorien sind bereits heute volatil?
Die EUDR sollte damit auch aus Perspektive des Lieferketten- und Risikomanagements betrachtet werden.
Die EUDR ist nicht ausschließlich Aufgabe der Nachhaltigkeitsabteilung.
Je nach Unternehmensstruktur können unterschiedliche Funktionen betroffen sein:
Einkauf
Supply Chain
Nachhaltigkeit/ESG
Qualitätsmanagement
Compliance
Legal
Finance
Operations
Gerade bei größeren Hotel- oder Restaurantgruppen sollte klar sein, wer Produktinformationen sammelt, wer Lieferanten kontaktiert und wer regulatorische Entwicklungen verfolgt.
Auch wenn ein Hospitality-Unternehmen nicht selbst als ursprünglicher Marktteilnehmer agiert, können Informationen aus der Lieferkette relevant sein.
Deshalb sollte frühzeitig geklärt werden:
Wo werden Lieferanteninformationen gespeichert?
Können EUDR-relevante Produkte gekennzeichnet werden?
Können Informationen mit einzelnen Artikeln oder Lieferanten verknüpft werden?
Wie lange werden Dokumente aufbewahrt?
Wer hat Zugriff auf die Informationen?
Eine strukturierte Datenbasis erleichtert nicht nur regulatorische Anforderungen. Sie verbessert häufig auch die generelle Transparenz im Einkauf.
Die EUDR arbeitet mit einem Länder-Benchmarking.
Produktionsländer werden in drei Risikokategorien eingeteilt:
niedriges Risiko
Standardrisiko
hohes Risiko
Die Einstufung beeinflusst unter anderem, wie umfangreich die Sorgfaltspflichten und behördlichen Kontrollen ausfallen.
Bei Produkten, die vollständig aus Ländern mit niedrigem Risiko stammen und nicht mit Rohstoffen anderer Risikokategorien vermischt wurden, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine vereinfachte Sorgfaltsprüfung angewendet werden.
Damit wird die Herkunft eines Rohstoffs auch aus Beschaffungsperspektive relevanter.
Zwei Produkte können technisch vergleichbar sein, aber aufgrund unterschiedlicher Lieferketten mit unterschiedlichen regulatorischen Anforderungen verbunden sein.
EUDR ist nicht nur ein Compliance-Thema
Für Einkaufsteams wäre es zu kurz gedacht, die EUDR ausschließlich als zusätzliche Dokumentationspflicht zu betrachten.
Was passiert, wenn Unternehmen die EUDR nicht einhalten?
Die EUDR sieht vor, dass Verstöße mit wirksamen und abschreckenden Sanktionen geahndet werden können.
Abhängig vom jeweiligen Fall können dazu unter anderem Geldbußen und weitere Maßnahmen gehören. Für juristische Personen sieht die Verordnung bei bestimmten Verstößen eine maximale Geldbuße vor, deren Höchstbetrag mindestens vier Prozent des gesamten jährlichen unionsweiten Umsatzes des Unternehmens im vorausgegangenen Geschäftsjahr erreichen muss. Auch die Einziehung von Produkten oder Einnahmen sowie ein zeitweiliger Ausschluss von öffentlichen Vergabeverfahren können Bestandteil der Sanktionssysteme sein.
Für Unternehmen ist deshalb entscheidend, die eigene Rolle korrekt zu bestimmen und die daraus resultierenden Pflichten rechtzeitig zu prüfen.
Fünf Fragen, die Einkaufsteams ihren Lieferanten vor Ende 2026 stellen sollten
Eine erste Vorbereitung muss nicht kompliziert beginnen.
Bei potenziell betroffenen Lieferanten können bereits fünf Fragen wichtige Informationen liefern.
EUDR steht für EU Deforestation Regulation, auf Deutsch EU-Entwaldungsverordnung. Sie soll verhindern, dass bestimmte Rohstoffe und Produkte auf den EU-Markt gelangen, wenn ihre Produktion mit Entwaldung oder Waldschädigung verbunden ist.
Die EUDR ist bereits in Kraft, die wesentlichen Pflichten greifen jedoch zeitversetzt. Für die meisten mittleren und großen Unternehmen gilt sie ab 30. Dezember 2026, für die meisten Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2027.
Ja, der Anwendungsbeginn wurde mehrfach verschoben. Nach aktuellem Stand bleibt der 30. Dezember 2026 der zentrale Termin für mittlere und große Unternehmen, während für viele kleinere Unternehmen eine spätere Frist gilt.
Die EUDR betrifft unter anderem Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz. Zusätzlich können bestimmte daraus hergestellte Produkte erfasst sein. Entscheidend ist die konkrete Einordnung im Anhang der Verordnung.
Einkaufsteams sollten zunächst prüfen, welche Produkte betroffen sind und welche Rolle das eigene Unternehmen in der Lieferkette einnimmt. Anschließend sollten Lieferanten angesprochen und relevante Nachweise, Produktdaten und Herkunftsinformationen strukturiert erfasst werden
Mit dem 30. Dezember 2026 rückt die praktische Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung für viele Unternehmen näher.
Für Hotels, Restaurants und andere Hospitality-Unternehmen besteht der erste Schritt nicht darin, sämtliche Lieferketten vollständig selbst zurückzuverfolgen.
Vielmehr sollten Einkaufsteams zunächst herausfinden:
welche beschafften Produkte tatsächlich unter die EUDR fallen,
welche Rolle das eigene Unternehmen bei diesen Produkten einnimmt,
welche Lieferanten betroffen sind,
welche Informationen künftig verfügbar sein müssen und
wo mögliche Risiken für Verfügbarkeit oder Beschaffung entstehen können.
Gerade Kategorien wie Kaffee, Kakao, bestimmte Rinderprodukte sowie Holz und Möbel verdienen dabei Aufmerksamkeit.
Wer Lieferanten frühzeitig einbindet, Einkaufsdaten strukturiert und relevante Warengruppen priorisiert, kann sich deutlich gezielter auf die neuen Anforderungen vorbereiten.
Gleichzeitig zeigt die EUDR, wie eng Nachhaltigkeit, Lieferkettentransparenz und strategischer Einkauf inzwischen miteinander verbunden sind.
Entegra unterstützt Hospitality-Unternehmen dabei, Beschaffungsstrukturen transparenter zu gestalten, Lieferanten und Einkaufsprogramme strategisch zu nutzen und verantwortungsvollere Einkaufsentscheidungen zu treffen.
Mehr über verantwortungsvolle Beschaffung mit Entegra erfahren